Vorschriften zur industriellen Emissionskontrolle in der Türkei und Compliance-Leitfaden 2025
Industrielle Emissionskontrolle in der Türkei
Luftemissionen aus Industrieanlagen in der Türkei werden durch die Verordnung über die Kontrolle industriell verursachter Luftverschmutzung (SKHY) geregelt. Diese Verordnung wurde in Übereinstimmung mit der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) erarbeitet.
Emissionsgrenzwerte
Die für verschiedene Industriezweige festgelegten grundlegenden Emissionsparameter:
- Partikel (PM): je nach Branche 10-50 mg/Nm³
- SO₂ (Schwefeldioxid): 200-400 mg/Nm³ (abhängig vom Brennstofftyp)
- NOx (Stickoxide): 200-500 mg/Nm³
- CO (Kohlenmonoxid): 100-250 mg/Nm³
- VOC (flüchtige organische Verbindungen): 20-50 mg/Nm³ (gesamter organischer Kohlenstoff)
Verfahren zur Umweltgenehmigung
Damit Industrieanlagen rechtmäßig betrieben werden dürfen, ist der Erhalt einer Umweltgenehmigung/-lizenz verpflichtend. Dieses Verfahren umfasst folgende Schritte:
- Erstellung eines Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP/ÇED)
- Emissionsmessungen und Berichterstattung
- Erstellung des Umsetzungsplans
- Antragstellung bei der Provinzdirektion für Umwelt
- Prüfung und Genehmigung
Technologien zur Emissionsminderung
Empfohlene Minderungstechnologien für verschiedene Schadstoffarten:
- Partikel: Schlauchfilter (Baghouse), Elektrofilter (ESP), Zyklon
- SO₂: Nasswäscher (REA/FGD), Trocken-/Halbtrockenwäscher
- NOx: SCR (selektive katalytische Reduktion), SNCR
- VOC: Aktivkohle-Adsorber, thermischer/katalytischer Oxidator
- Saure Gase: Füllkörperkolonnen-Wäscher, chemischer Absorber
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